• Do. Nov 21st, 2024

Renovierung durch Mieter

Vonadmin

Was darf ich als Mieter in meinem Mietobjekt renovieren

Nun ist die Wohnung gemietet. Vielleicht wohnt man auch bereits einige Jahre dort und möchte seinen Stil verändern. Okay, doch was darf ich als Mieter eigentlich tatsächlich alles ändern? Gut, neue Farbe aufbringen, einen neuen Teppich verlegen und vielleicht sogar problemlos ein neues Laminat verlegen. Und was darf ich noch?

Klarstellung einiger Gegebenheiten

Alexas_Fotos / Pixabay

Natürlich hat man bei der Farbauswahl für seine Wohnung vollkommen freie Hand. Doch wenn im Mietvertrag steht, dass bei einem Auszug die Wände zu weißen sind, dann muss dem auch nachgekommen werden. Dies nennt sich „einen neutralen Zustand“ herzurichten.

Selbiges gilt für die Einbauküche. Ist eine beim Einzug vorhanden, kann sie selbstverständlich vom neuen Mieter ausgetauscht werden. Jedoch ist die alte aufzubewahren. Warum? Nun, die neue Küche gehört dem aktuellen Mieter. Er hat jedoch keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass sie bei einem Auszug vom nächsten Mieter übernommen wird. Dieser kann sich für die alte, im Preis inbegriffene Küche entscheiden. Daher sollte sie gut eingelagert werden.

Ein neues Schloss gibt vielen Menschen die Sicherheit, dass nicht zufällig der alte Mieter in der Wohnung steht. Doch ist hierbei zu beachten, dass das neue Schloss mindestens genauso gut ist wie das alte. Zudem darf die Tür durch den Wechsel keinerlei Beschädigungen erfahren.
Holzarbeiten wie beispielsweise Vertäfelungen oder das Einbringen einer kleinen Zwischenwand sind durchaus erlaubt. Die Feuersicherheit darf durch beide Maßnahmen nicht gefährdet werden. Zudem ist es sinnvoll, dem Vermieter von vornherein zu signalisieren, dass man zu entsprechenden Rückbaumaßnahmen bereit ist, wenn es zu einem Auszug kommt.

Achtung: Nur vom Fachmann

Es gibt Dinge, auf die man nicht verzichten möchte. Hierzu gehören die Waschmaschine, vielleicht ein Wäschetrockner und natürlich ein anständiger Herd, Kühlschrank und Backofen. Sind diese nicht vorhanden oder nicht mehr aktuell genug, so kann selbstverständlich neuer Ersatz besorgt werden. Wieder einmal empfiehlt es sich, die alten Geräte sicherheitshalber im Keller aufzubewahren. Die neuen Geräte sind unbedingt von einem Elektrofachmann anzuschließen. Dies hat rechtliche und versicherungs-rechtliche Gründe. Wer selber installiert und keine entsprechende Fachausbildung aufweisen kann, hat im Falle eines Schadens echte Probleme.

Auch das Bad wird gerne verschönert. Dies ist in einem bestimmten Rahmen überhaupt kein Problem: Auswechseln des Duschkopfes und der Toilettenbrille, neue Spiegel oder Lampen. Doch sobald gebohrt werden muss, um einen Gegenstand zu befestigen, sollte der Vermieter im Vorwege informiert werden. Wer sein Bad vollständig erneuern möchte, darf dies nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Bestätigung des Vermieters vornehmen. Dies gilt auch für das vollständige Auswechseln von Fliesen. Dies gehört zu den so genannten Renovierungsmaßnahmen, die auf dem Zettel des Vermieters stehen und die er von der Steuer absetzen kann.

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