Die meisten Baugrundstücksanzeigen in den hiesigen Tageszeitungen klingen immer verlockend. Allerdings gehört für die Suche nach dem eigneten Bauplatz mehr Fachwissen dazu, als lediglich die Lage der Parzelle abzuchecken. Leider lässt sich nämlich nicht jedes Bauvorhaben auf jedem Grundstück realisieren.
Das sollte beim Kauf unbedingt beachtet werden
Wer ein Baugrundstück sucht, der hat zumeist schon sein Traumschloss in Gedanken gebaut. Viele Bauherren haben klare Vorstellungen, doch für einen Bungalow benötigt der Käufer zumeist ein größeres Grundstück als für eine Doppelhaushälfte. Auch die Ausrichtung des Hauses und das Anlegen von Solaranlagen muss bereits vor dem Bauvorhaben genauestens überlegt werden.
Wie ein Grundstück grundlegend bebaut werden darf, erfahren Bauherren über den Bebauungsplan. Hier sind Vorgaben wie Mindestabstände zu Nachbargrundstücken, Größe des Eigenheimes und eingetragene Wegerechte niedergelegt, die den Wunschtraum so manches Mal beeinträchtigen können.
Auch die Beschaffenheit des Grundstückes hat schon einige Bauvorhaben getrübt. Bei Hanglagen können ebene Flächen meist nur schwierig angelegt werden – zwar ist nichts unmöglich, dennoch können diese Aufwendungen zeitintensiver und teurer ausfallen.
Kontrolle über Altlasten des Grundstückes
Noch vor dem Kauf sollte sich der Bauherr über eventuelle Altlasten, die sich auf das zu veräußernde Grundstück beziehen, informieren. Altlasten bezeichnen hier umweltgefährdende Stoffe, welche im Sinne der Bundesbodenschutzversorgung verfasst sind. Vor allem bei früher industriellen und gewerblichen Grundstücken sind solche Altlasten keine Seltenheit. Hier kann die Nutzungshistorie Auskunft liefern, da in den Bauakten der zuständigen Gemeinden, Städte oder Landratsämter Hintergründe über die Altlasten ersichtlich sind.
Ebenso sollten Informationen über die Grundstückserschließung an die Kanalisation sowie die Wasser- und Energieversorgung nebst Telefon- und Kabelanschluss eingeholt werden. Üblicherweise sind diese Kosten im Kaufpreis enthalten, doch sollte auch hier eine gewisse Kontrolle vorherrschen, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Daher ist ein recht niedriger Grundstückskaufpreis immer mit Skepsis zu betrachten, denn ist ein Grundstück nicht oder nur teilweise erschlossen, so sind zumeist mit Folgekosten zu rechnen, die sich schnell auf mehrere Tausend Euro beziehen können.
Ist der Kauf beim Notar schließlich bekundet worden, so muss der fällige Kaufbetrag vom Käufer bezahlt werden. Ist dies nunmehr erfolgt, so gehört dem Bauherren selbstverständlich das Grundstück und der Bau kann beginnen.